Das Gesetz 5/2024 vom 11. November 2024 über die Begrenzung des Fahrzeugverkehrs auf der Insel Ibiza zur Gewährleistung eines nachhaltigen Tourismus wurde vom Inselrat von Ibiza gemäß der Vereinbarung vom 10. Mai 2024 und in Übereinstimmung mit Artikel 47.2 der Statuten der Autonomie der Balearen initiiert. Diese Regelung stellt einen wichtigen Schritt zur Regulierung der Verkehrsbelastung der Infrastruktur der Insel in Zeiten des Hochtourismus dar und baut auf den bisherigen Erfahrungen auf der Insel Formentera auf (Gesetz 7/2019 vom 8. Februar 2019 zur ökologischen und wirtschaftlichen Nachhaltigkeit der Insel Formentera).
Voraussetzungen für die Verabschiedung des Gesetzes
- Rasantes Wachstum der Fahrzeugflotte: Zwischen 1996 und 2023 ist die Zahl der Fahrzeuge auf Ibiza um 255 % gestiegen (von 63.062 auf 160.835 Einheiten).
- Vervierfachung der einfahrenden Fahrzeuge: von 51.000 im Jahr 2001 auf 206.960 im Jahr 2022.
- Kritische Überlastung des Straßennetzes: im Jahr 2023 erreicht die Überlastung 23,6 % der Gesamtzahl der Fahrzeuge auf der Insel
- Hoher Motorisierungsgrad: 1.036,9 Autos pro 1.000 Einwohner im Jahr 2022 (im Vergleich zu 927,5 auf den Balearen)
- Saisonale Spitzenbelastungen: Im Juli und August liegt das Verkehrsaufkommen um 33-35 % über dem Jahresdurchschnitt.
Rechtsgrundlage und Rechtfertigung des Gesetzes
Das Gesetz 5/2024 stützt sich auf die folgenden rechtlichen und faktischen Grundlagen:
- Normative Anerkennung des Inselcharakters des Territoriums: Artikel 138 der spanischen Verfassung und Artikel 3 des Autonomiestatuts der Balearischen Inseln
- Im Autonomiestatut vorgesehene Zuständigkeiten: Raumordnung (Absatz 3), Straßen und Verkehr (Absatz 5), Seeverkehr (Absatz 6), Tourismus (Absatz 11), Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung (Absatz 21), Schutz des landschaftlichen Erbes (Absatz 25) und Umweltschutz (Absatz 46).
- Ziele der Europäischen Union für nachhaltige Entwicklung: hohes Maß an Schutz und Verbesserung der Umweltqualität (Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union)
- EU-Verkehrspolitik: Weißbuch der Europäischen Kommission über den Verkehr, in dem der Verkehr als ein grundlegendes Element der Wirtschaft und Gesellschaft beschrieben wird, das nachhaltig sein muss
- Gesetz 10/2019 vom 22. Februar 2019 zum Klimawandel und zur Energiewende: Verpflichtung der öffentlichen Verwaltungen der Balearen zur Förderung einer nachhaltigen Mobilität
- Gesetz 7/2021 vom 20. Mai 2021 über den Klimawandel und die Energiewende: die Notwendigkeit, Pläne für eine nachhaltige städtische Mobilität zu verabschieden und die Möglichkeit für die Autonomen Gemeinschaften der Inseln, den Staat um Maßnahmen zur Begrenzung des Autoverkehrs zu bitten
Die wichtigsten vom Gesetz geforderten Maßnahmen
WICHTIG: Alle restriktiven Maßnahmen werden nach den Grundsätzen der Notwendigkeit, Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit und Nichtdiskriminierung gemäß Artikel 2.3 des Gesetzes verhängt.
1. Allgemeine Beschränkungen für die Einreise und den Aufenthalt von Fahrzeugen
- Verbot der Einfahrt: Die Einfahrt und/oder der Aufenthalt von Fahrzeugen aller Art auf der Insel Ibiza ist zu bestimmten Zeiten des Jahres verboten.
- Veröffentlichung der Beschränkungen: Der Beschluss über die Beschränkungszeiträume muss mindestens drei Monate vor Inkrafttreten im Amtsblatt der Balearen veröffentlicht werden.
- Vorherige Konsultation: Die Gemeinden der Insel und der Inselrat von Formentera müssen vor der Entscheidung über die Sperrzeiten konsultiert werden.
- Identifizierungssystem: Entwicklung eines Systems zur Identifizierung der zugelassenen Fahrzeuge, einschließlich der Möglichkeit der Einführung eines obligatorischen Unterscheidungszeichens mit einer entsprechenden Gebühr
- Sondermaßnahmen für den Verkehr zwischen den Pityusen: Schaffung von Sonderregelungen für die Mobilität zwischen den Inseln Ibiza und Formentera
- Automatisiertes Kontrollsystem: Möglichkeit der Installation von automatischen Kennzeichenlesesystemen
- Ausnahmen vom Verbot:
- Fahrzeuge von natürlichen und juristischen Personen mit Wohnsitz auf Ibiza (ausgenommen Autovermietungen)
- Fahrzeuge von Gebietsfremden, die Eigentümer von Immobilien auf der Insel sind (ein Fahrzeug pro Eigentümer).
- Fahrzeuge von Einwohnern von Formentera, Menorca und Mallorca, die aus beruflichen Gründen regelmäßig nach Ibiza fahren müssen.
- Transport für Personen mit eingeschränkter Mobilität
- Dienstfahrzeuge und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
- Mietwagen mit entsprechenden Genehmigungen
- Fahrzeuge für die Beförderung von Waren und den gewerblichen Vertrieb
- Landwirtschaftliche Maschinen und Baumaschinen
2. Festlegung einer Obergrenze für die Anzahl der Fahrzeuge
- Jährliche/halbjährliche Begrenzung: Der Inselrat von Ibiza legt die Höchstzahl der Fahrzeuge für die Begrenzungszeiträume fest und begründet die getroffene Entscheidung.
- Sonderkontingente für Formentera: Für die Bewohner der Insel Formentera werden gesonderte Kontingente festgelegt, die auf den historischen Daten über den Zustrom von Fahrzeugen beruhen und dem Bedarf entsprechen
- Unabhängigkeit der Quotenfür Formentera: Diese Quoten bestehen unabhängig von gebietsfremden Fahrzeugen, die nach oder von Formentera fahren.
- Vorrang für umweltfreundliche Fahrzeuge: Elektrofahrzeuge und nicht umweltschädliche Fahrzeuge werden bei der Zuteilung von Genehmigungen bevorzugt.
- Regulierung der Anzahl von Mietfahrzeugen: Festlegung einer Höchstzahl von Mietfahrzeugen.
- Sonderbehandlung für Wohnwagen und Wohnmobile: Angesichts der Probleme, die mit diesen Fahrzeugen verbunden sind, sieht das Gesetz vor:
- Einrichtung einer separaten Quote für Wohnwagen und Wohnmobile
- Obligatorische Voranmeldung eines Stellplatzes auf einem offiziellen Campingplatz auf der Insel
- Verbot der Erteilung einer Genehmigung ohne Nachweis einer Reservierung auf einem Campingplatz
- Strenges Verbot des Parkens und Übernachtens auf nicht genehmigten Flächen, insbesondere in ländlichen Gebieten
3 Zuständigkeiten der Verkehrsunternehmen
- Information der Fahrgäste: Die Beförderungsunternehmen und Vermittler sind verpflichtet, die Fahrgäste bei der Ausstellung des Fahrscheins über die zeitlichen Beschränkungen zu informieren.
- Obligatorische Mindestinformationen: Der Inselrat von Ibiza legt den Mindestumfang der Informationen fest, die die Unternehmen über verschiedene Vertriebskanäle bereitstellen müssen.
- Überprüfung der Zulassung: Die Unternehmen müssen die Zulassung der Fahrgäste, die mit dem Fahrzeug nach Ibiza reisen, während des Einsteigevorgangs überprüfen.
- Datenübermittlung: Obligatorische Echtzeit-Übermittlung von Informationen über alle Fahrzeuge, die auf der Insel ankommen und sie verlassen (ab 1. Januar 2025)
- Gebührenerhebung: Die Unternehmen sind verpflichtet, den Fahrgästen bei der Einfahrt auf die Insel gleichzeitig mit der Bezahlung des Fahrpreises eine bestimmte Gebühr zu berechnen, die sie an die zuständige Behörde weiterleiten.
- Aufzeichnungssystem: Einrichtung einer speziellen Informationsvermittlungsplattform für die Übermittlung von Fahrzeugdaten zwischen Verkehrsunternehmen und dem Inselrat.
- Zeitliche Begrenzung der Verpflichtungen: Die Verpflichtung zur Kontrolle der Genehmigungen gilt nur während der jährlich vom Inselrat festgelegten Sperrzeiten.
4. Beschränkungen für Mietfahrzeuge
- Begrenzung der Zahl der Mietfahrzeuge: Nach Anhörung der Vertreter des Vermietungssektors kann das Plenum des Inselrats in angemessener Weise eine Höchstzahl von Mietfahrzeugen festlegen, die pro Jahr auf die Insel kommen dürfen
- Verkehrsbeschränkung: Festlegung der Höchstzahl von Mietfahrzeugen, die während der Beschränkungszeiträume auf der Insel verkehren dürfen, vorbehaltlich einer Gesamtfahrzeugbeschränkung
- Umweltquoten: Festlegung des Prozentsatzes der Mietwagen, die elektrisch oder nicht umweltschädlich sein müssen
- System zur Erteilung von Genehmigungen: Entwicklung eines Mechanismus für die Erteilung von Zulassungen an Mietwagenfirmen, einschließlich der Bedingungen für neue Anbieter in diesem Sektor
- Mindestflottenschwelle: Festlegung der Anzahl der Fahrzeuge in der Flotte, unterhalb derer ein Unternehmen von möglichen Entlassungen ausgenommen ist
- Obligatorische Datenübermittlung: Autovermieter müssen täglich Informationen über Fahrzeuge, die die Insel betreten und verlassen, melden, einschließlich der Neuzulassungen von Fahrzeugen, die ohne Nummernschilder eingeführt werden.
- Wohnsitzerfordernis: Mietwagen müssen ihren steuerlichenWohnsitz auf der Insel Ibiza haben, um zugelassen zu werden.
5. Öffentlicher Verkehr und nachhaltige Mobilität
- Vorrang für nachhaltigen Verkehr: Förderung des Einsatzes von emissionsfreien Fahrzeugen
- Stärkung der öffentlichen Verkehrsmittel: Maßnahmen zur Erhöhung der Frequenz und der Streckenführung der öffentlichen Verkehrsmittel.
- Aktionsplan: Entwicklung eines Aktionsplans für nachhaltige Mobilität auf der Insel Ibiza
- Umfassende Umgestaltung der Mobilität im Einklang mit dem sektoralen Mobilitätsplan der Balearen:
- Vollständige Umgestaltung des öffentlichen Verkehrsnetzes
- Förderung des Fußgänger- und Radverkehrs
- Elektrifizierung des Fuhrparks
- Einführung von Umweltzonen
- Digitale Transformation im Mobilitätsmanagement
- Gemeinsame Initiativen: Koordination zwischen dem Inselrat und den Gemeinden zur Planung von Infrastrukturen und Dienstleistungen, die die Nutzung individueller Mobilitätshilfen begünstigen.
6. Finanzierung und Organisationsstruktur
- Sonderfonds: Einrichtung eines Sonderfonds zur Finanzierung der nachhaltigen Entwicklung der Insel
- Mobilitätskonsortium: Gründung des Mobilitätskonsortiums der Insel Ibiza unter Beteiligung des Inselrats und der Regierung der Balearen.
- Öffentlich-rechtliche Organisation mit voller Rechtsfähigkeit
- Verwaltungsbefugnisse, einschließlich Sanktions- und Steuerbefugnisse
- Möglichkeit der Eingliederung der Gemeinden der Insel und anderer öffentlicher Einrichtungen
- Akkreditierungssystem: Entwicklung eines Systems zur Identifizierung von Fahrzeugen, die zur Einfahrt und/oder zum Aufenthalt auf der Insel berechtigt sind
- Aktionsplan für nachhaltige Mobilität: Entwicklung und Umsetzung eines Plans mit spezifischen Zielen, Maßnahmen und Indikatoren
- Gemeinsame Subventionsprogramme: Einrichtung von Subventionsprogrammen, um Unternehmen und Einzelpersonen zu ermutigen, sich im Sinne der Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu verhalten.
7. Parken und Unterbringung in Wohnmobilen und Wohnwagen
- Vollständiges Verbot des Dauerparkens: Das längere Abstellen (mehr als drei Tage) von Fahrzeugen in den ländlichen Gebieten der Insel außerhalb der offiziellen Parkplätze ist verboten.
- Camping- und Übernachtungsverbot: Es ist strengstens verboten, Fahrzeuge zum Campen und Übernachten auf dem Lande außerhalb der offiziellen Campingplätze zu benutzen.
- Verbot des Parkens ohne Zulassung: Jede Art des Parkens von Fahrzeugen in den ländlichen Gebieten der Insel ohne Zulassung für die Einfahrt/Aufenthalt ist verboten.
- Reservierungspflicht für Campingplätze: Wohnwagen- und Wohnmobilbesitzer müssen für die Dauer ihres Aufenthalts eine bestätigte Reservierung auf einem zugelassenen Campingplatz auf der Insel haben.
- Strafen für Verstöße: Verstöße gegen diese Vorschriften werden als sehr schweres Vergehen eingestuft, das mit Geldstrafen zwischen 10.001 € und 30.000 € geahndet wird.
- Schaffung von Bedingungen für das Caravaning: Die Behörden werden die Entwicklung offizieller Campingplätze mit entsprechender Infrastruktur fördern.
8. Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Gebieten
- Schutz von Natur- und Kulturwerten: Möglichkeit der vorübergehenden Beschränkung des Zugangs und/oder des Parkens von Fahrzeugen in Gebieten mit besonderen Natur-, Kultur- oder Landschaftswerten.
- Vermeidung von Verkehrsstaus: Kontrolle des Zugangs zu Gebieten, in denen ein Verkehrsstau eine Gefahr für die Evakuierung von Menschen in Notsituationen darstellen könnte.
- Vorherige Genehmigung: Beschränkungen werden nach einer positiven Stellungnahme der zuständigen Gemeinde verhängt.
- Veröffentlichung von Entscheidungen: Entscheidungen über Beschränkungen werden im Amtsblatt der Balearen veröffentlicht.
- Vorrang für umweltfreundliche Fahrzeuge: Fahrzeuge, die in die betreffenden Zonen einfahren dürfen, insbesondere öffentliche Verkehrsmittel, müssen überwiegend schadstoffarme Fahrzeuge sein.
Sanktionen bei Verstößen
Einstufung der Verstöße
Verstöße gegen die Lichtpflicht:
- Fehlen eines sichtbaren Unterscheidungszeichens, wenn dies vorgeschrieben ist
- Befahren von Sperrgebieten unter Missachtung der vom Inselrat von Ibiza festgelegten Beschränkungen
- Jeder andere Verstoß gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes, der nicht als schweres oder sehr schweres Vergehen einzustufen ist
Schwere Verstöße:
- Befahren des Straßennetzes der Insel unter Verstoß gegen die festgelegten Fristen
- Manipulation oder Fälschung der Zulassung oder eines Unterscheidungszeichens
- Kommerzialisierung von Mietwagen ohne Einhaltung von Beschränkungen
- Unzumutbare Behinderung der Kontrolltätigkeit der Verwaltung
- Nichteinhaltung der Informations-, Kontroll- und direkten Abrechnungspflichten gegenüber dem Fahrgast
- Nutzung eines für die Einreise/Aufenthalt auf der Insel zugelassenen Fahrzeugs bei Begehung der in Artikel 94 des Gesetzes 4/2014 über Landverkehr und nachhaltige Mobilität genannten Verstöße
Sehr schwere Verstöße:
- Nichteinhaltung der Pflicht zur Datenübermittlung durch Schifffahrtsunternehmen
- Nichteinhaltung der Pflicht zur Übermittlung von Daten durch Fahrzeugvermieter
- Nichteinhaltung von Parkverboten in ländlichen Gebieten
- Begehung von mehr als einem schweren Verstoß innerhalb eines Jahres
Sanktionen
- Geringfügige Verstöße: Geldstrafe von 300 € bis 1.000 €.
- Schwere Verstöße: Geldstrafe von 1.001 € bis 10.000
- Sehr schwere Verstöße: Geldstrafe von 10.001 € bis 30.000 €.
- Zusätzliche Maßnahmen:
- Vorübergehende Stilllegung des Fahrzeugs für einen Zeitraum von zwei bis vier Monaten bei schweren und sehr schweren Verstößen
- Entzug der Zulassung des für den Verstoß verwendeten Fahrzeugs und Unmöglichkeit für die natürliche oder juristische Person, innerhalb eines Jahres eine neue Zulassung zu erhalten (bei Verwendung eines zugelassenen Fahrzeugs zur Begehung des Verstoßes).
Besonderheiten der Sanktionen
- Jedes Fahrzeug stellt einen eigenen Verstoß dar
- Wenn dasselbe Fahrzeug an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen einen Verstoß begeht, gilt jeder Fall als separater Verstoß.
- Wenn eine Person innerhalb von 24 Stunden nach einem Verstoß mit einem Fahrzeug zur Einreise/Aufenthalt auf der Insel akkreditiert wird, wird der Verstoß annulliert.
- Fahrzeuge, die sich auf der Durchreise von/nach Formentera befinden, werden nicht geahndet.
Zeitplan für die Umsetzung des Gesetzes
- Inkrafttreten: am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Balearischen Inseln.
- Beginn der Beschränkungen: ab 1. Juni 2025
- Ausarbeitung der Verordnungen: innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes, unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte, die die Zulassung von Fahrzeugen betreffen
- Gründung des Konsortiums: innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes
- Genehmigung der Statuten des Konsortiums: innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes
- Genehmigung des Stellenplans des Konsortiums: innerhalb von sechs Monaten nach der Gründung des Konsortiums.
- Beginn der Datenübermittlung durch die Verkehrsunternehmen: ab 1. Januar 2025
- Übergangszeit: Bis die vollständige Struktur für die Umsetzung des Gesetzes vorhanden ist, ist der Inselrat von Ibiza für die Umsetzung der Einreisebestimmungen für Fahrzeuge zuständig
- Ausarbeitung einer Steuerverordnung: Innerhalb von zwei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes wird der Inselrat von Ibiza das Verfahren zur Verabschiedung einer Steuerverordnung einleiten, in der die Gebühren für die Erlangung und Kontrolle der Einreise- und/oder Aufenthaltsgenehmigung auf der Insel geregelt werden.
Internationaler Kontext und ähnliche Maßnahmen
Das Gesetz 5/2024 berücksichtigt die Maßnahmen, die in anderen europäischen Regionen mit ähnlichen Merkmalen bereits umgesetzt wurden:
- Mittelmeerinseln: Capri, Ischia, Marettimo und Favignana (Italien); Hydra, Athos und Rhodos (Griechenland); Kolocep (Kroatien)
- Deutsche Inseln: Hiddensee, Helgoland, Juist, Baltrum, Wangerohe, Spiekeroog und Langeoog.
- Andere europäische Inseln: die niederländische Insel Schiermonnikoog; die französischen Inseln Saint, Edic, Brea, Batz, Ouat, Molins und der Archipel von Frioul.
- Beschränkungen in Städten: die Erfahrungen von Städten wie Madrid, Barcelona, Rom, Berlin, Freiburg, Paris, Oslo und anderen, die Fahrzeugbeschränkungen eingeführt haben, um Umweltverschmutzung und Staus zu bekämpfen.
Änderungen der bestehenden Rechtsvorschriften
- Änderung des Gesetzes 11/2010 über den Seeverkehr: In Artikel 27 (d) wurde ein neuer Absatz eingefügt, um bestimmte Bestimmungen auch auf Passagiere auszudehnen, die auf die Insel Ibiza reisen.
- Übereinstimmung mit dem Gesetz 7/2019 über Formentera: Berücksichtigung der Erfahrungen mit ähnlichen restriktiven Maßnahmen auf der Nachbarinsel Formentera.
- Koordinierung mit dem Gesetz 10/2019 zum Klimawandel: Die Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität stehen im Einklang mit den Bestimmungen dieses Gesetzes.
- Koordinierung mit dem Gesetz 4/2014 über den Landverkehr: Herstellung einer Verbindung zwischen Verstößen gegen dieses Gesetz und Sanktionen für Besitzer zugelassener Fahrzeuge.
Bedeutung des Gesetzes für Ibiza und die Touristen
Das Gesetz 5/2024 stellt einen innovativen Ansatz für die Bewältigung der Verkehrsbelastung der Infrastruktur der Insel dar. Seine Verabschiedung spiegelt das Engagement der Behörden Ibizas und der Balearen wider, die nachhaltige Entwicklung des Tourismus, den Schutz der Umwelt und die Verbesserung der Lebensqualität der Einwohner zu gewährleisten.
Die in dem Gesetz vorgesehenen Beschränkungen und Regelungen sind durch zwingende Gründe des öffentlichen Interesses im Zusammenhang mit dem Schutz der Umwelt, der städtischen Umwelt und der öffentlichen Gesundheit gerechtfertigt, wie zum Beispiel:
- Verhinderung eines erhöhten Drucks auf das Gebiet
- Verhinderung der Überschreitung der Tragfähigkeit von Stränden und Buchten
- Verhinderung von Situationen, in denen die Konzentration von Fahrzeugen die Arbeit der Rettungsdienste gefährden könnte
- Verhinderung der Überlastung des Straßennetzes und der Parkhäuser
- Sicherstellung des ordnungsgemäßen Funktionierens der Abwasserbehandlungssysteme
- Aufrechterhaltung eines angemessenen Niveaus der Abfallsammlung und des Recyclings
- Verhinderung der Übernutzung von Wasserressourcen
- Aufrechterhaltung des Wertes und des positiven Images von Ibiza als Reiseziel
Für Touristen, die Ibiza ab 2025 besuchen wollen, insbesondere während der Hochsaison, ist es wichtig, sich mit den neuen Vorschriften vertraut zu machen und die erforderlichen Genehmigungen für die Einreise mit privaten oder gemieteten Fahrzeugen einzuholen. Die Alternative ist die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel, die laut Gesetz verstärkt werden müssen, um den Bedürfnissen von Touristen und Einheimischen gerecht zu werden.
Das Gesetz 5/2024 stellt einen Präzedenzfall für andere Reiseziele dar, die während der Hauptverkehrszeiten mit Infrastrukturproblemen konfrontiert sind, und könnte als Modell für die Entwicklung ähnlicher Maßnahmen in anderen Regionen dienen.
Praktische Empfehlungen für Touristen
Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes 5/2024 wird Touristen, die ab Juni 2025 die Insel Ibiza besuchen wollen, insbesondere während der Hochsaison (Juli-August), empfohlen, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
Für Besitzer von Privatfahrzeugen:
- Informieren Sie sich im Voraus über die Sperrzeiten auf der offiziellen Website der Inselverwaltung von Ibiza
- Beantragen Sie eine Zulassung für die Einreise auf die Insel im Rahmen der festgelegten Kontingente.
- Wenn Sie eine Immobilie auf Ibiza besitzen, bereiten Sie einen Eigentumsnachweis und eine Fahrzeugzulassung an der Adresse der Immobilie vor.
- Besorgen Sie sich ein entsprechendes Schild und stellen Sie es gut sichtbar auf.
Für Besitzer von Wohnwagen und Wohnmobilen:
- Vergewissern Sie sich, dass Sie einen Platz auf einem offiziellen Campingplatz für die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts auf der Insel gebucht haben
- Legen Sie bei der Beantragung der Akkreditierung einen Buchungsnachweis vor.
- Beachten Sie das strikte Verbot, außerhalb der offiziellen Campingplätze zu parken und zu übernachten.
- Beachten Sie, dass für Wohnwagen und Wohnmobile gesonderte Kontingente gelten, die eingeschränkt werden können.
Für Transitreisende nach Formentera:
- Wenn Sie mit dem Auto über Ibiza nach Formentera reisen, benötigen Sie keine separate Genehmigung für Ibiza.
- Sie müssen jedoch die auf Formentera geltenden Beschränkungen gemäß dem Gesetz 7/2019 einhalten.
- Transitreisenden wird empfohlen, einen Buchungsnachweis für Formentera vorzulegen.
Allgemeine Empfehlungen:
- Nutzen Sie die öffentlichen Verkehrsmittel, die während der Beschränkungen verstärkt werden.
- Wenn Sie ein Auto mieten, bevorzugen Sie elektrische und umweltfreundliche Fahrzeuge
- Planen Sie zusätzliche Zeit für alle Phasen der Überführung des Fahrzeugs auf die Insel ein, einschließlich der Kontrolle der Dokumente.
- Bewahren Sie alle Unterlagen über die Reise zur Vorlage bei den Behörden auf.